Verantwortlich für diese Seite: AD-GmbH, Sanddornweg 1, Fichtheim, 94405 Landau a.d. Isar. Telefon: 09951 6979090 |
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt, oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. 2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. 3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten, sofern die Nichtbereitstellung im Verschulden des Vermieters liegt. 4. Der Mieter ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis nach aktuellem Preisaushang zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen von pauschal 20% des Mietpreises. 5. a) Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer/Wohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Mieter für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen. 6. Die Preise lt. gültigem Aushang unterscheiden sich nach "WG-Preis" und "Kein WG-Preis". Der WG-Preis ist günstiger, dafür muss der Mieter in Kauf nehmen, dass er die Wohnung mit anderen, auch ihm fremden Personen teilen muss. Die Mindestbuchungszeit (Mindest-Aufenthaltsdauer) ist für den WG-Preis pro Person und Nacht 30 Nächte, die Zahlungsart ist Vorkasse. 7. Der Vermieter haftet grundsätzlich nicht für Verlust oder Beschädigung der vom Gast in die Wohnung eingebrachten Sachen. 8. Bei Schlüsselverlust wird die dafür einbehaltene Kaution nicht mehr ausbezahlt. Der Mieter haftet darüberhinaus für alle Schäden, die durch den Schlüsselverlust entstehen. Die Kaution ist direkt bei Schlüsselübergabe in Bar zu begleichen. 9. Wird unser Waschservice in Anspruch genommen, haftet der Vermieter nicht für Schäden an der Kleidung/Wäsche des Gastes. Der Gast ist dafür verantwortlich, Taschen der Kleidung vollständig zu leeren und Reissverschlüsse zu schliessen. Für Schäden an den Maschinen des Vermieters haftet der Mieter in vollem Umfang. Wäsche (Anziehsachen) dürfen vom Mieter nicht in der Dusche, im Waschbecken, oder in der Spüle gewachschen werden. Für Rohrverstopfungen, verursacht durch Missachtung dessen haftet der Mieter in vollem Umfang. 10. In unseren Unterkünften ist ausnahmslos das Rauchen verboten. Für Raucher stehen gekennzeichnete Aussenbereiche zur Verfügung. Generell ist dem Gast untersagt, dass er Handlungen durchführt, die speziellen, hartnäckigen, nicht durch einfaches Lüften entfernbaren Geruch erzeugen. Verstösst ein Gast gegen diese Verbote hat der Mieter die Kosten für eine spezielle Grundreinigung, Ozonbehandlung etc. zu tragen. Zudem haftet der Mieter für dadurch entstehende Vermietausfälle. 11. Ist das Benehmen eines Gastes über ein normales Mass auffällig, wirkt der Gast gefährlich, agressiv, ist er extrem betrunken, obszön, oder legt er ähnliches untragbares Verhalten an den Tag, behält sich der Vermieter vor, den Gast sofort aus der Unterkunft zu verweisen, zu jeder Uhrzeit, und auch unter Zuhilfenahme der Polizei. Punkt 1 und 2 dieser AGB werden davon nicht berührt. 12. Jedem Gast wird ein Parkplatz zugewiesen. Der Gast darf keinen anderen Parkplatz benutzen als den, der ihm zugewiesen wurde, da das Fahrzeug des Gastes sonst das Parken oder die Abfahrt anderer Hausbewohner behindern könnte. Im Falle einer starken Verschmutzung des Parkplatzes, zb. durch austretende Flüssigkeiten (Ölverlust am Fahrzeug etc.) verpflichtet sich der Fahrzeughalter, den entstandenen Schaden zu übernehmen oder den Schaden zeitnah seiner KFZ Haftpflichtversicherung zu melden. Gleiches gilt selbstredend, wenn der Gast mit seinem Fahrzeug den Parkplatz oder das Gebäude anderweitig beschädigt. 13. Besucher von Gästen sind tagsüber generell erlaubt. Benutzt der Besucher eines Gastes jedoch tagsüber ein freies Bett, oder nächtigt der Besuch eines Gastes in der Unterkunft, oder nutzt der Besuch eine Einrichtung die dem Vermieter Kosten verursacht, muss er sich ordentlich beim Vermieter anmelden und ist selbstredend verpflichtet, die Nächtigung anhand der Preislise lt. Preisaushang zu bezahlen. Das Halten von Tieren jeglicher Art ist in den Unterkünften nicht gestattet. 14. Im Haus und in der unmittelbaren Nachbarschaft gibt es Haustiere, u.a. Katzen. Diese können u.U. durch geöffente Fenster oder Türen in den Wohnbereich eindringen, was von uns nicht unterbunden werden kann. Der Mieter ist gehalten, bei Nichtgefallen Fenster und Türen zu schliessen und nur in Anwesenheit Stoßzulüften. Ist der Mieter z.B. gegen Katzen allergisch, o.ä., ist er gehalten uns diesen Umstand vor Bezug der Unterkunft mitzuteilen. 15. Haftungserklärung: Der Mieter ist unser Vertragspartner und unser zahlungspflichtiger Kunde. Ist unser Mieter eine Firma oder eine Dritte Person, und der Gast sein Mitarbeiter oder ähnliches, haftet zuerst unser Vertragspartner (Mieter) für alle Schäden, die der Gast verursacht. Unter den Begriff Schäden fallen auch Verschmutzungen an der Einrichtung oder am Gebäude, die über ein normales Mass hinausgehen. Ist die Zahlung für die Beseitigung der Schäden Seitens unseres Vertragspartners (Mieters) uneinbringbar, geht die Haftung auf den Gast über. 16. An- und Abreisetag gelten als ein Tag. Bei Buchung, jedoch spätestens bei Anreise ist vor Einzug der Personalausweis bzw. der Reisepass im Original vorzulegen. 17. Wir behalten uns vor, diese AGB jederzeit zu ändern und werden unsere aktuellen Mieter über die Änderungen informieren. 18. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Betriebsort Landau an der Isar. |